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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Leistungsgegenstand

1.1 LE-PT Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung bzw. Beratung individuell zu betreuen und zu beraten.

1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainingsbetreuung und Beratung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.

1.3 Die vereinbarte Trainingsbetreuung und Beratungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

 

§ 2 Training

2.1 Die Dauer einer Trainings- bzw. Beratungseinheit beträgt 30 bis 60 Minuten. Hiervon abweichende Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.

2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgesrpäch mit dem Klienten abgestimmt.

2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einer obligatorischen Anamneseaufnahme durch LE-PT Personal Training möglich.

 

§ 3 Sonstige Leistungen

3.1 LE-PT Personal Training steht seinen Klienten generell zu jeder Tageszeit im Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung und Beratung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich jedoch kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von LE-PT Personal Training, da es zum Zeitpunkt einer Terminwahrnehmung zur verzögerten Beantwortung eines versuchten Telefonanrufs bzw. einer gesendeten E-Mail kommen kann.

3.2 Eine Erstberatung ist in aller Regel kostenfrei. Pro Person jedoch maximal einmal.

 

§ 4 Haftung

4.1 LE-PT Personal Training schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

4.2 Haftungsausschlusserklärung wird hiermit vom Klienten für die in 4.1 genannten Arten der Pflichtverletzung akzeptiert und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.

4.3 LE-PT Personal Training haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von LE-PT Personal Training vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. LE-PT Personal Training übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.

4.5 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

4.6 Der Klient versichert, sportgesund zu sein. Er hat sich bei einem Arzt seines Gesundheitszustandes versichert. Er verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen. Jede Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist dem Personal Trainer sofort mitzuteilen. Der Empfehlung des Personal Coaches, einen Arzt zu Rate zu ziehen, wird unbedingt Folge geleistet.

4.7 Alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind dem Personal Trainer sofort mitzuteilen.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen

5.1 Der Kunde erhält einmal monatlich eine Rechnung. Diese ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb 10 Tage nach Erhalt. Gerät der Kunde in Verzug, werden Verzugskosten in Höhe von 10,00 € erhoben. Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Betreuung. Spezielle Programme, die Sonderpreise beinhalten, werden gegen Vorkasse in Rechnung gestellt.

5.2 Das Honorar ist der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen und wird zusätzlich via Unterschrift einer Leistungsvereinbarung von beiden Vertragspartnern schriftlich vor Beginn der Leistungsausführung festgehalten. LE-PT Personal Training behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen.

5.3 Die Überweisung erfolgt auf das Konto:

Bank:    Sparkasse

Name:  Thanh Tung Le

IBAN:    DE29 5085 2651 0055 1350 65

BIC:        HELADEF1DIE

5.4 Bei Barzahlung wird dem Klienten eine Quittung/Barzahlerrechnung über den bezahlten Betrag ausgestellt und ausgehändigt. Zusätzlich wird die Methode der Barzahlung auf der Leistungsvereinbarung schriftlich vereinbart.

 

§ 6 Sonstige Kosten

6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.

6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

6.4 Kauft LE-PT Personal Training im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von LE-PT Personal Training.

 

§ 7 Verhinderung und Ausfall

7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 12 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andersfall wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.

7.2 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.

 

§ 8 Ersatzanprüche

8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch LE-PT Personal Training können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden nicht gutgeschrieben, sondern können im Nachgang in Anspruch genommen werden.

 

§ 9 Rückerstattung

Nach Abschluss des Personaltrainingsvertrages über einen Zeitraum von 3/6 oder 12 Monaten Laufzeit wird das bereits investierte Geld nicht zurückerstattet sobald das Training beginnt.

9.1 Bei Trainingsabbruch aus persönlichen Gründen wird das bereits investierte Geld nicht zurückerstattet.

 

§ 10 Datenschutz

10.1 Die personenbezogenen Daten des Klienten werden von LE-PT Personal Training gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

10.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

 

§ 11 Geheimhaltung

11.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von LE-PT Personal Training Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

11.2 LE-PT Personal Training hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

 

§ 12 Sonstige Vereinbarungen

12.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon oder E-Mail.

12.2 Nach jeder in Anspruch genommenen Leistungseinheit muss der Klient die Teilnahme auf einem von LE-PT Personal Training erstellten Anwesenheitsformular schriftlich bestätigen.

12.3 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

13.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

13.3 Als Gerichtsstand wird Frankfurt am Main vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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